Regeln für Mitglieder

Wer kann Mitglied werden?

1. Film- und Bildaktivisten können Mitglieder bei R-mediabase werden. Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahmeantrag und -bestätigung begründet. Der Mitgliedsbeitrag ist in der Beitragsordnung geregelt. Mitglieder können auch Spenden leisten, die über den Mitgliedsbeitrag hinaus gehen. Mitglieder können Vereinsmitglieder sein oder Fördermitglieder mit gleichen Rechten, jedoch ohne die Mitwirkungsrechte im Verein. Für Vereinsmitglieder und Fördermitglieder ist die Vereinssatzung zu beachten. Mitglieder rechter Gruppen oder Personen mit rechtem oder rechtsradikalem Hintergrund können nicht Mitglieder von R-mediabase werden. Sollte nach Eintritt in den Verband ein rechter oder rechtsradikaler Hintergrund bekannt werden, erfolgt ein Verbandsausschluss nach Maßgabe der Satzung von R-mediabase.

Was muss ich tun, um Mitglied zu werden?

2. Um Werke in R-mediabase zu veröffentlichen, können Mitglieder Fotos, fotografische Kunstwerke und Filme (im folgenden Werke genannt) über R-mediabase veröffentlichen und sich hierzu registrtieren und anmelden. Je Mitglied ist nur eine Anmeldung möglich. R-mediabase behält sich vor, Werke von Mitgliedern abzulehnen, zu löschen oder zu sperren, wenn sie nicht den inhaltlichen und formellen Kriterien von R-mediabase entsprechen. Ein Anspruch auf Einstellung eines Werkes besteht nicht. Mit der Aufnahme in den Kreis der Mitglieder überträgt das Mitglied die Rechte an seinen Werken. Die eigenen Rechte bleiben davon unberührt.

Was darf nicht veröffentlicht werden?

3. Werke, die menschenverachtende, pornografische, kriminelle, faschistische oder rechtsradikale Inhalte enthalten, dürfen, sofern sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang eines kritischen und aufklärenden Journalismus stehen, nicht veröffentlicht werden. R-mediabase bekennt sich zu Frieden, Freiheit, Gleichheit, Solidarität und Rechtsstaatlichkeit und ist gegen Faschismus und mangelhafte Garantien von Grund- und Menschenrechten. Werke, die diesen ethischen Grundsätzen von R-mediabase entgegen stehen, können nicht bei R-mediabase veröffentlicht werden.

Bekomme ich einen Presse- und Verbandsausweis?

4. Der Presse- und Verbandsausweis weist die Inhaber als Mitglied von R-mediabase aus und darf nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden. Der Missbrauch ist untersagt. Sollte aus einem Missbrauch Ansprüche von Dritten entstehen, stellt das Mitglied R-mediabase von allen Ansprüchen frei. Der Presse- und Verbandsausweis ist nach Ende der Mitgliedschaft oder einem nachweislichen Missbrauch unaufgefordert zurück zu geben. (Siehe auch unter „Presseausweis“).
     
Bekomme ich Geld für meine Bilder?

5. R-mediabase ist ein gemeinnütziger Verein. Die eingestellten Medien werden gemeinnützigen, politisch aktiven Gruppen, karitativen Organisationen und anderen Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung gestellt. Sofern Werke für kommerzielle Zwecke vergütet werden, können Mitglieder durch R-mediabase für den kommerziellen Erwerber eine Rechnung erstellen lassen. R-mediabase erhebt für die Abwicklung eine Bearbeitungsgebühr von 10 Prozent der Rechnungssumme.

Ohne Absicherung geht es nicht

6. Wird R-mediabase infolge schuldhafter Verletzung der Pflichten eines Mitglieds in Anspruch genommen, hält das Mitglied R-mediabase von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, in vollem Umfang und auf erstes Anfordern frei. Sollte R-mediabase wegen einer Verletzung von Pflichten des Mitglieds in Anspruch genommen werden, wird das Mitglieder umgehend darüber unterrichtet und ihm Gelegenheit zur Abwehr von Ansprüchen gegeben. Mitglieder sind entsprechend der Satzung soweit rechtlich möglich von der Haftung befreit. Näheres regelt die jeweils gültige Satzung.

7. Punkt 6 der „Regeln Mitglieder“ gilt für die Inanspruchnahme Dritter besonders in solchen  Fällen, wenn der Gegenstand des Werkes unabhängig von der Urheberschaft an dem Werk Rechtspositionen Fremder, insbesondere urheberrechtliche Verwertungsrechte oder Persönlichkeitsrechte oder das Recht am eigenen Bild, verletzt. R-mediabase ist jedoch nicht in der Lage, Missbrauch gänzlich auszuschließen.

Datenschutzordnung

8. Unsere Datenschutzordnung ist hier einzusehen!

Stand: Oktober 2018