Presseausweis

Der Presse- und Verbandsausweis von R-mediabase e.V.

R-mediabase ist ein Verband für engagierte und professionelle Medienschaffende. Mitglieder des Verbandes können nur einen Presse- und Verbandsausweis erhalten, wenn sie regelmäßig Veröffentlichungen nachweisen und sich um ein unter journalistischen Gesichtspunkten vergleichbares und qualitativ hinreichendes Niveau bemühen. R-mediabase bietet zur Qualitätssicherung geeignete Schulungen und Informationen an.

Es würde den ethischen Grundregeln von R-mediabase widersprechen, Vergünstigungen gleich welcher Art mit Hilfe des Presse- und Verbandsausweises in Anspruch zu nehmen.

Der Presse- und Verbandsausweis unterstützt die Arbeit der Medienschaffenden und ist ein wichtiges Hilfsmittel für sie, unabhängig davon, ob diese haupt- oder nebenberuflich, oder als engagierte Medienschaffende tätig sind. Er erleichtert die Legitimation gegenüber Veranstaltern, Behörden und Unternehmen und ist damit ein wichtiges Instrument der Pressefreiheit in Deutschland.

Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespressegesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Alle Behörden, Organisationen, Unternehmen und Personen werden gebeten, den Inhaber dieses Ausweises zu unterstützen und ihm ungehinderten Zugang zu den erforderlichen Informationen zu gewähren. Der Presseausweis weist den Inhaber als Medienschaffenden und als Mitglied von R-mediabase e.V. aus.

Sollte der Presse- und Verbandsausweis von R-mediabase missbraucht oder nicht zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden, behält sich R-mediabase vor, diesen einzuziehen. In schwerwiegenden Fällen behält sich R-mediabase e.V. einen Verbandsausschluss ausdrücklich vor. Für durch Missbrauch entstandene Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund und in welchem Umfang, stellen Inhaber des Presse- und Verbandsausweises R-mediabase e.V. von jeglicher Haftung frei. Die durch Missbrauch entstandenen Kosten trägt der Inhaber des Presse- und Verbandsausweises.