Informationsveranstaltung des Friedensforums Wuppertal zur Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung . Nach Art. 3.4 ist die Kriegsdienstverweigerung ein Grundrecht: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. – Joachim Schramm von der DFG/VK informierte dazu umfassend. Nach der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahre 2011 ist diese Frage von der Bundespolitik wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden. „Kriegstüchtigkeit“ ist dazu die politische Forderung. Der beabsichtigte personelle „Aufwuchs“ der Bundeswehr entwickelt sich zögerlich bei steigenden Zahlen der Kriegsdienstverweigerung.