Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und Fördermitglieder sowie die Gebühren gem. § 10 der Satzung von R-mediabase e.V. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge und die Gebühren. Für Fördermitglieder können andere Beiträge und Gebühren erhoben werden.

2. Die festgesetzten Beträge werden erstmalig für das Jahr 2012 erhoben.

§ 3 Beiträge

1. Mitgliedsbeiträge und Gebühren

Solibeitrag für Mitglieder: 120,00 Euro
Jahresbeitrag für Mitglieder mit vollem Beitrag: 96 Euro
Jahresbeitrag  für Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag: 42,00 Euro (Erwerbslose, Sozialrenter, Studenten, Behinderte, prekär Beschäftigte)

2. Beiträge Fördermitglieder und Gebühren

Solibeitrag für Fördermitglieder: 120,00 Euro
Jahresbeitrag für Fördermitglieder mit vollem Beitrag: 96 Euro
Jahresbeitrag für Fördermitglieder mit reduziertem Beitrag: 42,00 Euro (Erwerbslose, Sozialrenter, Studenten, Behinderte, prekär Beschäftigte)

3. Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.

4. Gebühr für Verkaufshonorare

Für verkaufte Medien über den Verband R-mediabase e.V. wird eine Gebühr von 10 Prozent des Honorarpreises einbehalten.

§ 4 Beitragszahlung

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Beiträge sind im Voraus zu entrichten und berechtigen zum Erhalt oder der Verlängerung des Presse- und Verbandsausweises. 

2. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge. 

3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Dauerauftrag oder Überweisung entsprechend dem Antrag auf Mitgliedschaft gezahlt.

4. Der Presse- und Verbandsausweis bzw. die Entwertungsmarke können erst nach Eingang der Zahlung ausgestellt werden.

5. Bei Mahnungen werden Mehraufwandsgebühren von Euro 5 Euro pro Mahnung erhoben. 

6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., werden 50 Prozent des Beitragssatzes fällig, bei Eintritt vor dem 30.06. der ganze Beitrag.

7. Endet die Mitgliedschaft im Verein, gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages.  

Stand: 6/2019